Limousinenverleih   Köln | Bonn | Düsseldorf

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Tel. 0172 2965231

AGB

Im Nachfolgenden finden Sie unsere allgemeinen Mietbedingungen, auf deren Basis die Anmietung durchgeführt wird.

Büttgenbach Limousinenverleih, Johannes Büttgenbach, Bogenstraße 23, 42697 Solingen wird im Folgenden "Vermieter" genannt, der Auftraggeber wird im folgenden "Mieter" genannt.

 

§1 Allgemeine Bestimmungen

Nebenabreden zu diesen Bedinungen werden nicht getroffen, Sondervereinbarungen bedürfen der

Schriftform und werden anders nicht anerkannt. Der Mieter bestätigt mit seiner Buchung, dass er

mind. 18 Jahre alt und nach deutschem Recht voll geschäftsfähig ist. Der Mieter ist verantwortlich und

haftbar für seine weiteren Fahrgäste. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass keine Verstöße gegen diese

Bedingungen vorgenommen werden. Darüberhinaus ist er verpflichtet dafür zu sorgen, dass

minderjährige Personen Alkohol nur im Rahmen des Jugendschutzgesetzes konsumieren.

 

§2 Auftrag

Aufträge jeder Art müssen den Gegenstand und Ablauf zweifelsfrei erkennen lassen. Werden Aufträge

für Dritte ausgeführt, ist die vereinbarte Vergütung im Zweifel vom Auftraggeber selbst zu entrichten.

Mündliche Abreden bedürfen einer schriftlichen Bestätigung (siehe 1.). Bei Auftragsänderungen

während der Durchführung einer Fahrt mit Chauffeur ist dieser nur berechtigt diese durchzuführen,

wenn der übliche Umfang einer Personenbeförderung nicht überschritten wird.

Auftragsänderungen während der Mietzeit bei Selbstfahrerfahrzeugen sind ausschließlich nach

Rücksprache mit dem Vermieter möglich.

 

§3 Mietpreise

Der Leistungsumfang und die dazugehörigen Preise sind im Rahmen der Buchung genau beschrieben

und festgelegt. Weitere Leistungen als die angegebenen werden nicht erbracht oder berechnet.

Nachträglich, zusätzlich gebuchte Leistung wird gemäß gültiger Preisliste abgerechnet.

 

§4 Vergütung

Die Vergütung ist spätestens vor Auftragsbeginn fällig. Ist mit Geschäftskunden Rechnungsstellung

vereinbart, tritt die Fälligkeit mit Erhalt der Rechnung ein. Wird ein Zahlungsziel gewährt, ist dieses

ausdrücklich in der Rechnung genannt. Gleiches gilt für Rechnungen an Privatkunden über zusätzlich

erbrachte Leistung. Bei Verzug werden Zinsen in Höhe von 5% berechnet. Wird bei Verzug des

Kunden ein Inkassobüro beauftragt, so hat der Kunde die sich hieraus ergebenden Kosten zu tragen.

 

§5 Mietsicherheit

Bei Aufträgen mit erhöhtem Risiko kann der Vermieter eine Anzahlung zzgl. einer Kaution verlangen.

Die hinterlegte Kaution wird vom Vermieter bis zum Ende des Auftrags einbehalten. Die Kaution wird

am folgenden Werktag nach Beendigung des Auftrags auf das Konto des Mieters erstattet, sofern

diese nicht für unbeglichene Forderungen (bspw. Beschädigung am Fahrzeug) einbehalten wird. Die

Kautionshöhe ist oben in der Buchungsübersicht aufgeführt.

 

§6 Zahlungsweise

Sofern nicht anders im Auftrag vermerkt, gilt grundsätzlich Barzahlung vor Fahrtbeginn als vereinbart.

Die Zahlung per Kreditkarte oder Paypal ist gegen einen Aufschlag von 5% auf den Mietpreis incl.

einer evtl. verlangten Kaution möglich. Geschäftskunden können Rechnungstellung beantragen. Nach

erfolgter positiver Bonitätsprüfung wird Zahlung auf Rechnung gewährt.

 

§7 Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für alle von ihm oder seinen Fahrgästen schuldhaft verursachten, widerrechtlichen

Schäden am Fahrzeug persönlich und unbegrenzt. Dies sind bspw. durch Zigaretten verursachte

Brandlöcher (in allen Fahrzeugen herrscht Rauchverbot) oder Schäden an der Karosserie (bspw.

Kratzer durch Anlehnen, Macken an Türen durch Anschlagen beim öffnen, etc.). Für Schäden,

die durch Übermittlungsfehler oder Irrtümer im kommunikativen Verkehr mit dem Mieter oder mit

Dritten entstehen, haftet der Kunde. Bei übermäßig starker Verschmutzung des Fahrzeugs wird die

Reinigung separat in Rechnung gestellt. Verunreinigungen durch Körperflüssigkeiten (bspw.

Erbrochenes) werden pauschal mit 350,00 Euro incl. Mwst. als Vertragsstrafe berechnet. Für

widerrechtliches Rauchen gilt eine Vertragsstraße von 250,00 Euro incl. Mwst. als vereinbart. Die

Kosten für Reinigung, Nutzungsausfall und jegliche weitere Folgeschäden werden dem Mieter separat

in Rechnung gestellt.

Entstehen Schäden durch vom Kunden oder ihm beauftragten Dritten durchgeführte Änderungen am

Fahrzeug (bspw. selbst angebrachte Beschriftung, Blumen, etc.), so haftet dieser in vollem Umfang für

den Schaden und evtl. Folgeschäden (bspw. Nutzungsausfall).

Im Fahrzeug werden aus rechtlichen Gründen maximal 8 Fahrgäste befördert. Der Versuch der

Täuschung des Chauffeurs in Bezug auf die maximale Personenanzahl, sowie das Einschleusen von

mehr Fahrgästen führt zum sofortigen Abbruch der Fahrt. Die Vertragsstrafe für den Mieter beträgt

2.500 Euro incl. Mwst.

Alle Fahrzeuge sind videoüberwacht, sodass verursachte Schäden und Verstöße gegen die

Mietbedingngen für Vermieter und Mieter nachweisbar sind. Der Mieter hat seine weiteren Fahrgäste

auf die Aufzeichnug hinzuweisen. Angefertigte Aufnahmen werden ausschließlich im Schadensfall

gesichtet. Alle Aufnahmen werden innerhalb der gesetzlichen Frist gelöscht.

 

§8 Haftung des Vermieters / Schadenersatzansprüche

Schadenersatzansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter aus dem Mietvertrag, gleich aus

welchem Grunde, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf einer grob fahrlässigen

oder vorsätzlichen Vertragsverletzung des Vermieters. Sollte es aus firmeninternen Gründen oder

technischen Defekten dem Vermieter nicht möglich sein ein bestimmtes vorreserviertes Fahrzeug zur

Verfügung zu stellen, behält sich der Vermieter die Bereitstellung eines anderen Fahrzeuges vor.

Hierbei ist der Vermieter bemüht Abweichungen zum bestellten Fahrzeug so gering wie möglich zu

halten. Sollte kein Ersatzfahrzeug möglich sein, wird ein evtl. bereits angezahlter Betrag binnen zwei

Werktagen an den Kunden zurückerstattet. Schadenersatzansprüche sind in einer solchen Situation

ausdrücklich ausgeschlossen.

 

§9 Storno des Auftrags

Der Vermieter berechnet bei Absage des Mieters folgende Storno-Kosten: Bei mehr als 3 Monaten vor

Fahrzeugnutzung 25% der Gesamtmiete, bei weniger als 3 Monaten vor Fahrzeugnutzung 40% der

Gesamtmiete, bei weniger als 2 Monaten vor Fahrzeugnutzung 55% der Gesamtmiete, bei weniger als

1 Monat vor Fahrzeugnutzung 70% der Gesamtmiete, bei weniger als 1 Woche 85% der

Gesamtmiete. Wird eine Anmietung am Tag des Auftrags storniert, werden 100% fällig.

Wird ein Auftrag aufgrund höherer Gewalt wie bspw. schlechte Witterung (bspw. Eis, Hagel,

Überschwemmung), Erdbeben (und dessen Folgen), Terrorismus, o.ä. storniert, tragen Vermieter und

Mieter jeweils 50% des Mietpreises.

 

§10 Beförderung

Bei Anmietungen mit Chauffeur ist dessen Anweisungen zu jedem Zeitpunkt Folge zu leisten. Bei

einer Selbstfahrvermietung sind die Anweisungen des einführenden Mitarbeiters zu beachten. Es

gelten zu jeder Zeit die Pflichten der Straßenverkehrsordnung (Allgemeines Verhalten im

Kraftfahrzeug, Gurtpflicht, etc.). Für Schäden, auch Personenschäden, die aufgrund eines Verstoßes

seitens der Fahrgäste gegen diese Regelungen entstehen, kommt der Vermieter ausdrücklich nicht

auf. Bei Anmietungen mit Chauffeur besteht keine Beförderungspflicht. Es liegt im Ermessen des

Vermieters / Chauffeurs, ob eine Fahrt angetreten oder fortgesetzt wird. Sollten für den Vermieter /

Chauffeur Zweifel am korrekten Verhalten eines oder mehrerer Fahrgäste bestehen, so ist dieser

berechtigt einzelne Personen von der Beförderung auszuschließen oder die (weitere) Beförderung zu

verweigern. Dies gilt insbesondere für alkoholisierte oder berauschte Fahrgäste. Bei Unterbrechnung

der Fahrt aufgrund einer solchen Tatsache erfolgt keine Erstattung über den Mietpreis, auch nicht

anteilig. Im Fahrzeug gilt absolutes Rauchverbot!

Der Chaffeur kann die Fahrt jederzeit beenden, sofern die Sicherheit mindestens eines

Fahrzeuginsassen gefährdet ist. Witterungseinflüsse sowie höhere Gewalt sind hierbei inbegriffen.

Sofern das Ereignis, welches eine sichere Beförderung nicht erlaubt, nicht vom Chaffeur oder

Vermieter ausgeht, haftet hierbei der Kunde.

Der Vermieter ist im Besitz einer gültigen Mietwagengenehmigung und hat das angemietete Fahrzeug

als Personenmietwagen versichert und als Mietwagen zugelassen. Der Chauffeur ist im Besitz eines

gültigen Personenbeförderungsscheines. Der Nachweis über diese Dokumente wird dem Fahrgast auf

Wunsch erbracht.

 

§11 Verzögerung

Für Mehrkosten, welche durch Verzögerung entstehen, haftet der Mieter, es sei denn, der Vermieter

oder der Chauffeur handeln grob fahrlässig oder vorsätzlich. In diesem Fall gehen die Mehrkosten für

die Anmietung zu Lasten des Vermieters.

Bei Anmietungen mit Chauffeur haftet der Mieter für Verzögerungen durch Stau nur dann, wenn er

eine genaue Fahrstrecke vorgegeben hat. Erfolgt die Wahl der zu fahrenden Strecke vom Start- zum

Zielort durch den Chauffeur, trägt der Vermieter hierfür das Risiko. Ist eine vorgegebene Adresse nicht

anfahrbar, wird der Chauffeur den nach seinem Ermessen nächstmöglichen Punkt anfahren.

 

§12 Gerichtsstand

Es gelten die gesetzlichen Regelungen.

 

§13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein werden,

bleibt davon die Wirksamkeit des übrigen Vertrages unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder

undurchführbaren Bestimmung tritt eine wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der

wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw.

undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Dies gilt auch dann, wenn sich der Vertrag als

lückenhaft erweist.